Unsere Leistungen:

-Bauschädenbeurteilung

-Rund ums Bauen

-Prüfung von Planungsleistungen

-Bauberatung

-Baubegleitung

-Bauabnahme

-Baubegleitende Qualitätskontrolle

-Bauvertragsprüfung

-Arbeitsschutz

-Bauleitung

-Planungsleistungen

-Begutachtung von Versicherungsschäden samt Bauleitung der Beseitigung!

Wann liegt ein Baumängel vor?

Ein Baumängel liegt immer dann vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. So einfach wie es klingt ist es in der Praxis jedoch nicht. Nicht jede Abweichung ist ein Baumangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Baumängelbeseitigung. Was wurde vereinbart? Wie hätten die Arbeiten des Handwerkers üblicherweise auszusehen? Auf solche Fragen liefert Ihnen unser Bausachverständiger Antworten.

Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

Liegt ein Baupfusch oder mehrere Baumängel vor, so hat der Bauherr Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung. Unser Bausachverständiger überprüft für Sie die Bausubstanz. Wenn Baumängel vorliegen, können diese durch den Bauherren vor Ablauf der Gewährleistungsfrist dem Bauträger oder dem ausführendem Gewerk mitgeteilt werden. Der Gewährleistungszeitraum ist im Werkvertrag festgelegt. Dieser beträgt in der Regel 4 bis 5 Jahre für eine Immobilie. Die Gewährleistung beginnt nach Fertigstellung bzw. nach der Bauendabnahme.

Ursachenanalyse durch Bausachverständiger

Unsere erfahrenen und qualifizierten Baugutachter überprüfen für Sie, ob eine vertragswidrige Beschaffenheit der Leistung vorliegt oder die Ursache des Baumangels auf ein Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist. Auf Wunsch fertigt unser Bausachverständiger ein ausführliches Bauschadengutachten mit einer Fotodokumentation der vorgefundenen Baumängel an.